JA. Ein Stiftungskonto innerhalb einer gemeinnützigen Stiftung kann als Marke geschützt werden – sofern er eine unterscheidungskräftige Bezeichnung hat und im geschäftlichen Verkehr genutzt wird.
Wann ist Markenschutz für ein Stiftungskonto möglich?
Ein Stiftungskonto ist rechtlich betrachtet kein eigenständiges Rechtssubjekt, aber:
- Wenn er unter einem eigenen Namen öffentlich kommuniziert wird,
- ein eigenes Profil in der Außendarstellung hat (z. B. Webseite, Flyer, Events),
- oder als eigene Kampagnenmarke dient (z. B. für Spendenzwecke, Bildung, soziale Programme),
dann kann dieser Name grundsätzlich als Marke angemeldet werden.
Recherchiere daher zunächst, ob der Name deiner Foundation nicht bereits geschützt ist.
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die Bewertung eines konkreten Einzelfalls empfehlen wir die Konsultation einer rechtskundigen Person.