Für Spenden bis zu 300 EUR ist keine klassische Spendenquittung erforderlich. Stattdessen reicht für diese Spenden ein vereinfachter Spendennachweis aus.
Für den vereinfachten Spendennachweis ist zusätzlich ein Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg zum Nachweis der Zahlung oder Überweisung notwendig - mit insbesondere Angaben zum
- Spender/in
- gespendeten Betrag
- Datum der Spende
- Empfänger/in der Spende
Details sind in § 50 Absatz 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung geregelt.
Du kannst Dir den vereinfachten Spendennachweis hier herunterladen:
Vereinfachter Spendennachweis bcause
Auf unserem bcause Blog haben wir für Dich alle wichtigen Fragen zum Spendenabzug beantwortet