Auf bcause werden Spenden nach einer Prüfung an die vorgeschlagenen Organisationen getätigt. Damit die Auszahlung reibungslos und rechtssicher erfolgt, gelten bei uns klare Abläufe:
1. Spendenzahltag: Immer dienstags
Auszahlungen an gemeinnützige Organisationen erfolgen ausschließlich dienstags. Nur an diesem Wochentag wird geprüft, ob eine Organisation auszahlungsbereit ist und entsprechende Spenden überwiesen werden können.
2. Voraussetzung: Feststellungs- oder Freistellungsbescheid liegt vor
Damit eine Organisation Spenden erhalten kann, muss sie uns einen gültigen Feststellungs- oder Freistellungsbescheid und eine Bankverbindung zur Verfügung gestellt haben. Dieser Nachweis belegt die Gemeinnützigkeit der Organisation und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Falls ein Bescheid abläuft oder fehlt, pausieren wir die Auszahlung, bis ein gültiger Nachweis vorliegt.